Luxemburger Patentanmeldungsverfahren

专利 商标

Über Luxemburg

Luxemburg liegt im Nordwesten Europas und grenzt im Osten an Deutschland, im Süden an Frankreich und im Westen und Norden an Belgien, im Herzen Europas und ist eine hoch entwickelte Wirtschaft mit einem kleinen Land und reichen Menschen. Sein Pro-Kopf-BIP steht seit vielen Jahren weltweit an erster Stelle. Laut dem vWeiterlesen

Über Luxemburg

Luxemburg liegt im Nordwesten Europas und grenzt im Osten an Deutschland, im Süden an Frankreich und im Westen und Norden an Belgien, im Herzen Europas und ist eine hoch entwickelte Wirtschaft mit einem kleinen Land und reichen Menschen. Sein Pro-Kopf-BIP steht seit vielen Jahren weltweit an erster Stelle. Laut dem vom Lausanne Institute of Management (IMD) im Juni 2020 veröffentlichten „2020 Global Competitiveness Report“ belegt Luxemburg den 12. Platz unter den 64 wettbewerbsfähigsten Ländern und Regionen der Welt.

Luxemburgisches Rechtssystem für geistiges Eigentum

  • Belgisches, niederländisches und luxemburgisches Übereinkommen über gewerbliches Eigentum
  • „Urheber-, Datenbank- und Erfindungspatentrecht“
  • „Rechtlicher Schutz von Layout-Designs integrierter Schaltungen“

Internationale Organisation/Abkommen

  • Abkommen von Locarno über die internationale Klassifikation gewerblicher Muster und Modelle
  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
  • „Übereinkommen zur Gründung der Weltorganisation für geistiges Eigentum“
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Sprache des teilnehmers
Englisch

申请流程 Application Process Flow

发明专利申请流程 Invention

Das muss der patentamt sein

Luxemburgisches Amt für geistiges Eigentum

Englisch: Luxembourg Intellectual Property Office, Abkürzung: OPI

Website: Ministerium für Wirtschaft // Die Luxemburger Regierung (gouvernement.lu)

Luxemburger Erfindungspatentrecherche: BPP eRegister (public.ws_lu)

Einreichungssprache: Englisch/Deutsch/Französisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  2. Hinterlegungsbescheinigung für Mikroorganismen und deren Übersetzung ins Englische/Deutsche/Französische
  3. Certificate of Microorganism Survival und seine englische/deutsche/französische Übersetzung
  4. Vollmacht
  5. Prioritätsbeleg
  6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die luxemburgische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
  4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  5. Hinterlegungsbescheinigung für Mikroorganismen und deren Übersetzung ins Englische/Deutsche/Französische
  6. Certificate of Microorganism Survival und seine englische/deutsche/französische Übersetzung
  7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  8. Vollmacht
  9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

20 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • PCT-Weg: 20 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Zulassung der europäischen Erfindung.

*Luxemburg ist eines der wenigen Länder der Welt, das noch 20 Monate Kapitel I für den Eintritt in die nationale Phase beibehält (das andere ist Tansania).Wenn der Eintritt in die nationale Phase 30 Monate dauert, muss ein Antrag auf internationale vorläufige Prüfung gestellt werden abgelegt.

OPI führt nur eine formelle Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag einen Recherchenantrag stellen oder innerhalb von 18 Monaten ab dem Prioritätsdatum einen von einer offiziellen Recherchenagentur ausgestellten Recherchenbericht einreichen. Die Beurteilung der Neuheit im Recherchenbericht berührt das erteilte luxemburgische Patent nicht .

6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.

6-18 Monate

  • Autorisierungsgebühr: Keine
  • Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem dritten Jahr nach dem Antragsdatum zu zahlen, und die Zahlungsfrist für die Jahresgebühr ist das Ende des Monats, der dem Antragsdatum entspricht. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann er innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist.

Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

NEIN

NEIN

Das muss der patentamt sein

Luxemburgisches Amt für geistiges Eigentum

Englisch: Luxembourg Intellectual Property Office, Abkürzung: OPI

Website: Ministerium für Wirtschaft // Die Luxemburger Regierung (gouvernement.lu)

Suche nach luxemburgischen Gebrauchsmustern: BPP eRegister (public.ws_lu)

Einreichungssprache: Englisch/Deutsch/Französisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Vollmacht
  2. Prioritätsbeleg
  3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  5. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die luxemburgische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
  4. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  5. Vollmacht
  6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

6 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • PCT-Weg: 20 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

*Luxemburg ist eines der wenigen Länder der Welt, das noch 20 Monate Kapitel I für den Eintritt in die nationale Phase beibehält (das andere ist Tansania).Wenn der Eintritt in die nationale Phase 30 Monate dauert, muss ein Antrag auf internationale vorläufige Prüfung gestellt werden abgelegt.

OPI führt keine Sachprüfung für Gebrauchsmuster (kurzfristige Patente) durch. Wird keine Recherche durchgeführt oder Recherchenberichte aus anderen Ländern bereitgestellt, wird es nur als kurzfristiges Patent geschützt.

6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.

  • Autorisierungsgebühr: Keine
  • Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem dritten Jahr nach dem Antragsdatum zu zahlen, und die Zahlungsfrist für die Jahresgebühr ist das Ende des Monats, der dem Antragsdatum entspricht. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann er innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist.

5-8 Monate

Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

NEIN

NEIN

Das muss der patentamt sein

Benelux-Amt für geistiges Eigentum

Englisch: Benelux Office for Intellectual Property, Abkürzung: BOIP

Website: Unternehmer | Benelux-Büro für geistiges Eigentum (boip.int)

Luxemburger Geschmacksmusterrecherche: Geschmacksmusterregister | Benelux-Amt für geistiges Eigentum (boip.int)

Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Englisch

Notwendige Dokumente:

  1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
  2. Eine kurze Beschreibung

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

  1. Vollmacht
  2. Prioritätsbeleg
  3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

Der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre, der 4-mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden kann, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.

  • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

OPI führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.

Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: Verlängerungsgebühr wird alle 5 Jahre (innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer) gezahlt. Die Jahresgebühr kann bis zu 6 Monate nach Fälligkeit gestundet werden, wobei eine Verspätungsgebühr von 50,00 EUR anfällt.

4 Monate

NEIN

Ja. Eine Benelux-Geschmacksmusteranmeldung kann mehrere Geschmacksmuster enthalten, jedoch nicht mehr als 50 Geschmacksmuster.

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