Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Englisch |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
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- Eine Benelux-Geschmacksmusteranmeldung kann mehrere Geschmacksmuster enthalten, jedoch nicht mehr als 50 Geschmacksmuster.
Niederländisches Handelsministerium
Englisch: Niederländisches Patentamt, Abkürzung: RVO
Website: www.rvo.nl/octrooien
Niederländische Erfindungspatentrecherche: Zoeken in octrooien (rvo.nl)
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Nach Erteilung des Patents ist die Jahresgebühr ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag jährlich zu entrichten.Die Jahresgebühr kann aufgeschoben und spätestens 6 Monate nach Ablaufdatum entrichtet werden, jedoch a 50 % Verzugszinsen sind gleichzeitig zu entrichten.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate ab dem Anmeldetag/Prioritätstag.
1-2 Jahre
20 Jahre, und der Schutz von Pestizid- oder Pharmapatenten kann auf 25 Jahre verlängert werden.
Das RVO führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
Design: 5 Jahre, 4-mal verlängerbar, jeweils 5 Jahre, bis zu 25 Jahre Schutz.