Wie lange ist die PCT-Zeit für eine türkische Erfindungspatentanmeldung?

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  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.

专利申请流程

  • Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.

  • Ja

    • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Türkisches Patent- und Markenamt

    Englisch: Türkisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: TURKPATENT

    Website: TÜRKPATENT (turkpatent.gov.tr)

    Türkische Erfindungspatentsuche: Patent Araştırma (turkpatent.gov.tr)

    • Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Autorisierungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zahlungsbescheids für die Autorisierung.
    • Jahresgebühr: Ab dem 3. Jahr nach dem Anmeldetag ist die Jahresgebühr jährlich zu entrichten Für die in die nationale Phase der Türkei eintretende PCT-Anmeldung ist die Aufrechterhaltungsgebühr vor der Zulassung zu entrichten. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 125 % fällig.
  • Die anfängliche Schutzdauer beträgt 5 Jahre ab dem Anmeldetag, die durch Erneuerung alle 5 Jahre auf bis zu 25 Jahre verlängert werden kann.

  • TURKPATENT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung der Erfindungspatentanmeldung durch. Der Anmelder muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldedatum einen Antrag auf eine bestehende Technologierecherche stellen und dann innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Recherchenberichts einen Antrag auf eine sachliche Prüfung einreichen. Er hat PCT International Der Recherchenbericht muss nicht die Recherche zum Stand der Technik durchlaufen, und der Recherchenantrag sollte nicht später als 15 Monate nach dem Anmeldetag/Prioritätstag gestellt werden. Der Recherchenbericht gibt die Dokumente an, die bei der Feststellung zu berücksichtigen sind, ob die Erfindung, auf die sich die Anmeldung bezieht, neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Ist die Patentanmeldung zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht, wird der Recherchenbericht separat veröffentlicht, ist die Patentanmeldung nicht veröffentlicht, wird der Recherchenbericht zusammen mit der Patentanmeldung veröffentlicht. Wenn Turkpatent der Ansicht ist, dass die Patentanmeldung nicht dem türkischen Recht entspricht, wird es den Anmelder benachrichtigen, innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum seiner Benachrichtigung eine Verteidigungsstellungnahme einzureichen oder die Antragsunterlagen zu ändern. Änderungen können jedoch nicht über den Geltungsbereich der Anmeldung hinausgehen. Diese Art von Benachrichtigungs-Antwort- oder Änderungsprozess kann wiederholt werden, jedoch nicht mehr als 3 Mal.

  • TURKPATENT führt nur formale Prüfungen und Recherchen zum Stand der Technik für Gebrauchsmusteranmeldungen durch und schützt keine Verfahren oder chemischen Produkte. Die Recherche dient nur der Neuheit und der gewerblichen Anwendbarkeit, eine erfinderische Tätigkeit ist nicht erforderlich. Der Anmelder muss den Recherchenantrag zum Stand der Technik innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Annahmebescheids einreichen.

  • TURKPATENT führt nur eine formale Prüfung der Geschmacksmusteranmeldung durch und kann zugelassen werden, wenn sie der Neuheit entspricht.

  • Ja. Nachdem der Anmelder die entsprechende Gebühr entrichtet hat, kann er die Änderung der Patentart von Erfindung auf Gebrauchsmuster beantragen.