TURKPATENT führt nur formale Prüfungen und Recherchen zum Stand der Technik für Gebrauchsmusteranmeldungen durch und schützt keine Verfahren oder chemischen Produkte. Die Recherche dient nur der Neuheit und der gewerblichen Anwendbarkeit, eine erfinderische Tätigkeit ist nicht erforderlich. Der Anmelder muss den Recherchenantrag zum Stand der Technik innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Annahmebescheids einreichen.
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Ja
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
10-12 Monate
Einreichungssprache: Türkisch Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre türkische Übersetzung
- Bescheinigung über das mikrobiologische Überleben und ihre türkische Übersetzung
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
- Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die türkische Nationalphase 19/28/34/41 geändert
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre türkische Übersetzung
- Bescheinigung über das mikrobiologische Überleben und ihre türkische Übersetzung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr
TURKPATENT führt nur formale Prüfungen und Recherchen zum Stand der Technik für Gebrauchsmusteranmeldungen durch und schützt keine Verfahren oder chemischen Produkte. Die Recherche dient nur der Neuheit und der gewerblichen Anwendbarkeit, eine erfinderische Tätigkeit ist nicht erforderlich. Der Anmelder muss den Recherchenantrag zum Stand der Technik innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Annahmebescheids einreichen.
20 Jahre
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 5 Jahre und kann 4 Mal verlängert werden, bis zu 25 Jahre.
Türkisches Patent- und Markenamt
Englisch: Türkisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: TURKPATENT
Website: TÜRKPATENT (turkpatent.gov.tr)
Türkische Erfindungspatentsuche: Patent Araştırma (turkpatent.gov.tr)
- Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Autorisierungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zahlungsbescheids für die Autorisierung.
- Jahresgebühr: Ab dem 3. Jahr nach dem Anmeldetag ist die Jahresgebühr jährlich zu entrichten Für die in die nationale Phase der Türkei eintretende PCT-Anmeldung ist die Aufrechterhaltungsgebühr vor der Zulassung zu entrichten. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 125 % fällig.