10-12 Monate
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.
Ja
Türkisches Patent- und Markenamt
Englisch: Türkisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: TURKPATENT
Website: TÜRKPATENT (turkpatent.gov.tr)
Suche nach Patenten für türkische Gebrauchsmuster: Patent Araştırma (turkpatent.gov.tr)
Einreichungssprache: Türkisch Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre türkische Übersetzung
- Bescheinigung über das mikrobiologische Überleben und ihre türkische Übersetzung
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
- Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die türkische Nationalphase 19/28/34/41 geändert
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre türkische Übersetzung
- Bescheinigung über das mikrobiologische Überleben und ihre türkische Übersetzung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Ja
Die Neuheit einer Erfindung wird nicht berührt, wenn sie innerhalb von 12 Monaten vor ihrem Patentanmeldungs- oder Prioritätsdatum offenbart wird:
- vom Erfinder offenbart;
- Offengelegt von der Annahmestelle für Patentanmeldungen,
- und diese Informationen sind enthalten in:
- Bei anderen Anmeldungen des Erfinders und Offenlegung der Anmeldung, wenn die zuständige Behörde die Anmeldung nicht offenlegen sollte;
- Bei Anträgen Dritter, die ohne Zustimmung des Erfinders Informationen direkt oder indirekt vom Erfinder erhalten haben;
- Offenlegung der Erfindung durch einen Dritten, der Informationen direkt oder indirekt vom Erfinder erhalten hat.
20 Jahre