20 Jahre
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Bescheides zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr kann einmal alle 5 Jahre gezahlt werden, und die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und gleichzeitig sollte eine Verzugsgebühr von 20 % gezahlt werden.
NEIN
NEIN
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 4 Jahre ab dem Anmeldetag und kann zweimal verlängert werden, 4 Jahre bzw. 2 Jahre, bis zu 10 Jahre.
Ja
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
Finnisches Patentregister
Englisch: Finnisches Patent- und Registrierungsamt, Abkürzung: PRH
Website: PRH - Finnisches Patent- und Registrierungsamt
Patentrecherche für finnische Erfindungen: Kitinet - Patentti- ja rekisterihallitus (prh.fi)
5 Monate
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.