Die Neuheit der Erfindung geht nicht verloren, wenn die Informationen über die Erfindung innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag offenbart werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Offenlegung aufgrund offensichtlichen Missbrauchs durch den Antragsteller oder seine Vorgängereigentümer
- Die Erfindung wird auf einer offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellung offenbart
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
5 Monate
Formale Prüfung und Sachprüfung sind erforderlich. Die Sachprüfung beginnt automatisch, ohne dass es eines besonderen Antrages bedarf.
2-2,5 Jahre
NEIN
Finnisches Patentregister
Englisch: Finnisches Patent- und Registrierungsamt, Abkürzung: PRH
Website: PRH - Finnisches Patent- und Registrierungsamt
Patentrecherche für finnische Erfindungen: Kitinet - Patentti- ja rekisterihallitus (prh.fi)
Ja. Mehrere Designs können in einem Design enthalten sein.
Finnisches Patentregister
Englisch: Finnisches Patent- und Registrierungsamt, Abkürzung: PRH
Website: PRH - Finnisches Patent- und Registrierungsamt
Patentrecherche für finnische Gebrauchsmuster: Kitinet - Patentti- ja rekisterihallitus (prh.fi)
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Bescheides zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr kann einmal alle 5 Jahre gezahlt werden, und die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und gleichzeitig sollte eine Verzugsgebühr von 20 % gezahlt werden.