Kann das Prioritätsrecht der polnischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?

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Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

专利申请流程

  • 25 Jahre

    • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.
  • Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

  • Das PPO führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch, prüft nur Neuheit und gewerbliche Anwendbarkeit und prüft nicht die erfinderische Tätigkeit.

  • Einreichungssprache: Polnisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre polnische Übersetzung
    3. Bescheinigung über das mikrobiologische Überleben und ihre polnische Übersetzung
    4. Prioritätsbeleg/DAS
    5. Vollmacht
    6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
    9. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die polnische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre polnische Übersetzung
    6. Bescheinigung über das mikrobiologische Überleben und ihre polnische Übersetzung
    7. Vollmacht
    8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    10. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr
  • Ja

  • Ja. Ein Erfindungsanmelder kann während des Prüfungsverfahrens der Anmeldung oder innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der endgültigen Entscheidung über die Ablehnung der Patenterteilung vorschlagen, die Art der Erfindung von einer Erfindung in ein Gebrauchsmuster zu ändern. Die Gebrauchsmusteranmeldung gilt ab dem Datum der Erfindungsanmeldung als eingereicht. Eine aus einer Erfindung umgewandelte Gebrauchsmusteranmeldung muss die Anforderungen an Gebrauchsmusterdokumente vollständig erfüllen.

  • Bei Offenlegung durch den Urheber oder seinen Rechtsnachfolger beträgt die Neuheitsschonfrist 12 Monate nach erstmaliger Offenlegung.

    • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr, die Bekanntmachungsgebühr und die erste Jahresgebühr (d. h. die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr) innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten.
    • Jahresbeitrag: Im ersten Jahr ab Antragstellung jährlich zu zahlen Überfälliger Jahresbeitrag kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, gleichzeitig werden 30 % des Jahresbeitrages als Säumnisbeitrag gezahlt .
  • Einreichungssprache: Polnisch

    Notwendige Dokumente:

    1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
    2. Eine kurze Beschreibung

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsbeleg
    3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    5. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr