- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Das costaricanische Patentamt führt formelle und sachliche Prüfungen von Patentanmeldungen für Gebrauchsmuster durch. Nach bestandener Prüfung veröffentlicht das Patentamt die costaricanische Patentanmeldung. Erfolgt innerhalb der Veröffentlichungsfrist kein Einspruch, wird das Patent erteilt.
2-3 Jahre
NEIN
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ als RO akzeptiert.
Einreichungssprache: Spanisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre spanische Übersetzung
- Certificate of Microbiological Survival und seine spanische Übersetzung
- Prioritätsbeleg
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die nationale Phase von Costa Rica 19/28/34/41 Änderungen
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
10 Jahre
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Costaricanisches Register für geistiges Eigentum
Deutsch: Registry of Intellectual Property, Abkürzung: RIP
Website: www.rnpdigital.com
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr bezahlen, wenn er den Zulassungsbescheid erhält.
- Jahresgebühr: Der Antragsteller muss die Jahresgebühr für das zweite Jahr innerhalb von 2 Monaten ab dem Datum der Ausstellung des Genehmigungsbescheids zahlen.Die Zahlung kann innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Frist verschoben werden, es wird jedoch eine Verzugsgebühr von 30% erhoben gleichzeitig ist der Jahresbeitrag des laufenden Jahres zu entrichten. Sie können die Jahresgebühr für mehr als zwei Jahre auf einmal bezahlen.
10 Jahre