Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ als RO akzeptiert.
2-3 Jahre
1-2 Jahre
6 Monate
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr bezahlen, wenn er den Zulassungsbescheid erhält.
- Jahresgebühr: Der Antragsteller muss die Jahresgebühr für das zweite Jahr innerhalb von 2 Monaten ab dem Datum der Ausstellung des Genehmigungsbescheids zahlen.Die Zahlung kann innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Frist aufgeschoben werden, jedoch wird eine Gebühr für verspätete Zahlung in Höhe von 30 % erhoben gleichzeitig ist der Jahresbeitrag des laufenden Jahres zu entrichten. Sie können die Jahresgebühr für mehr als zwei Jahre auf einmal bezahlen.
NEIN
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr bezahlen, wenn er den Zulassungsbescheid erhält.
- Jahresgebühr: Der Antragsteller muss die Jahresgebühr für das zweite Jahr innerhalb von 2 Monaten ab dem Datum der Ausstellung des Genehmigungsbescheids zahlen.Die Zahlung kann innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Frist verschoben werden, es wird jedoch eine Verzugsgebühr von 30% erhoben gleichzeitig ist der Jahresbeitrag des laufenden Jahres zu entrichten. Sie können die Jahresgebühr für mehr als zwei Jahre auf einmal bezahlen.
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
20 Jahre