- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
20 Jahre
NEIN
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Die erste Jahresgebühr ist vom Antragsteller zu Beginn des 5. Jahres ab Antragsdatum zu entrichten, bei Zulassung zu Beginn des 5. Jahres innerhalb von 60 Tagen ab Zulassungsdatum. Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann sie innerhalb von 120 Tagen nach Fälligkeit bezahlt werden. Der Jahresbeitrag kann für mehrere Jahre auf einmal gezahlt werden.
NEIN
NEIN
8 Monate
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 6 Jahre und kann zweimal bis zu einer Höchstdauer von 10 Jahren verlängert werden.
unzutreffend. Designs, die der Öffentlichkeit vor der Anmeldung offenbart wurden, sind nicht anmeldefähig.
10 Jahre
Wenn innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag das Wesentliche oder Einzelheiten der Erfindung böswillig offenbart oder vom Erfinder auf einer internationalen oder offiziellen Ausstellung ausgestellt werden, verliert die Erfindung nicht ihre Neuheit.