Einreichungssprache: Französisch | |
Pfad der Pariser Konvention | |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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Wiedereinsetzung des Vorrangs aus unbeabsichtigten Gründen akzeptiert.
Das INPI führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch und keine Recherche- und Sachprüfung.Im Falle eines Rechtsstreits muss jedoch ein Recherchenbericht eingereicht werden.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.
Das INPI führt nur eine formelle Prüfung der Erfindungspatentanmeldung durch, muss aber dennoch die Recherchengebühr innerhalb eines Monats nach dem Anmeldetag zahlen und eine Recherche durch das EPA durchführen, und das Recherchenergebnis hat keinen Einfluss auf das Autorisierungsergebnis.
6-8 Monate
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
2-3 Jahre
Das INPI führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
20 Jahre