- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
6-8 Monate
NEIN. (Vor dem 11.01.2020 eingereichte Gebrauchsmuster können in Erfindungen umgewandelt werden, sofern die technischen Vorbereitungen zur Veröffentlichung abgeschlossen sind (ca. 16 Monate ab Anmeldetag). Gleichzeitig müssen Recherchengebühren und Recherchenberichte eingereicht werden.)
2-3 Jahre
INPI
Englisch: L'Institut national de la propriété industrielle, Abkürzung: INPI
Website: www.inpi.fr
Französische Gebrauchsmusterrecherche: Recherche avancée - Daten INPI
Einreichungssprache: Französisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Deklaration kleiner Entitäten
- Erfinder Aussage
- Gewerbeschein für Firmenregistrierung oder Satzung
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Ja
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus unbeabsichtigten Gründen akzeptiert.
Ja
Das INPI führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch und keine Recherche- und Sachprüfung.Im Falle eines Rechtsstreits muss jedoch ein Recherchenbericht eingereicht werden.