Einreichungssprache: Spanisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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Ja. Solange die Anmeldung nicht aufgegeben wird, kann der Patenttyp innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der Erfindungspatentanmeldung oder innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum, an dem IMPI den Anmelder zur Durchführung der Umwandlung auffordert, nach Zahlung der entsprechende Gebühren.
Neuheitsschonfrist von 12 Monaten für Erfinder, ihre Rechtsnachfolger und Dritte, die Informationen über die Erfindung vom Erfinder/Nachfolger durch irgendeine Form von Kommunikation oder auf nationalen und internationalen Ausstellungen erhalten haben.
1-2 Jahre
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsregistrierungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Nachzahlung der Jahresgebühr alle 5 Jahre, Nachzahlung innerhalb der Nachfrist nach 6 Monaten möglich, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr zu entrichten.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis fünfte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Nachzahlung der Jahresgebühr alle 5 Jahre, Nachzahlung innerhalb der Nachfrist nach 6 Monaten möglich, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr zu entrichten.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsregistrierungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Benachrichtigung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis fünfte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Nachzahlung der Jahresgebühr alle 5 Jahre, Nachzahlung innerhalb der Nachfrist nach 6 Monaten möglich, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr zu entrichten.
IMPI führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, ein gesonderter Antrag auf Sachprüfung durch den Antragsteller ist nicht erforderlich. Keine besonderen Anforderungen oder Gebühren. Eine beschleunigte Prüfung kann über den Patent Prosecution Highway beantragt werden. Die Frist für die Beantwortung der Mitteilung über Maßnahmen des Amtes beträgt 2 Monate ab dem Ausstellungsdatum, die einmal verlängert werden kann (2 Monate).
Ja
- IMPI führt formale und inhaltliche Prüfungen von Designs durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, ohne Antrag.