Neuheitsschonfrist von 12 Monaten für Erfinder, ihre Rechtsnachfolger und Dritte, die Informationen über die Erfindung vom Erfinder/Nachfolger durch irgendeine Form von Kommunikation oder auf nationalen und internationalen Ausstellungen erhalten haben.
3-5 Jahre
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
15 Jahre
Als PCT-Anmeldeamt akzeptiert es die Wiederherstellung des Prioritätsrechts wegen „unbeabsichtigt“.
25 Jahre
Ja
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist gilt, wenn der Erfinder oder sein Nachfolger das Design in irgendeiner Form mitgeteilt, in die Praxis umgesetzt oder auf nationalen und internationalen Ausstellungen veröffentlicht hat.
Neuheitsschonfrist von 12 Monaten für Erfinder, ihre Rechtsnachfolger und Dritte, die Informationen über die Erfindung vom Erfinder/Nachfolger durch irgendeine Form von Kommunikation oder auf nationalen und internationalen Ausstellungen erhalten haben.
IMPI führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, ein gesonderter Antrag auf Sachprüfung durch den Antragsteller ist nicht erforderlich. Keine besonderen Anforderungen oder Gebühren. Eine beschleunigte Prüfung kann über den Patent Prosecution Highway beantragt werden. Die Frist für die Beantwortung der Mitteilung über Maßnahmen des Amtes beträgt 2 Monate ab dem Ausstellungsdatum, die einmal verlängert werden kann (2 Monate).
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsregistrierungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Benachrichtigung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis fünfte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Nachzahlung der Jahresgebühr alle 5 Jahre, Nachzahlung innerhalb der Nachfrist nach 6 Monaten möglich, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr zu entrichten.