- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr Verlängerungsgebühr muss innerhalb von 6 Monaten vor dem Antragsdatum bezahlt werden. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, es wird jedoch eine Säumnisgebühr erhoben.
Ja
4-5 Jahre
20 Jahre
Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
10 Jahre
Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn die Erfindung vom Anmelder oder seinem Vertreter in irgendeiner Form der Kommunikation innerhalb eines Jahres nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum offenbart oder auf einer nationalen/internationalen Ausstellung ausgestellt wird. Entsprechende Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.
NEIN
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Jährliche Zahlung ab dem ersten Jahr ab dem Antragsdatum, und die erste Jahresgebühr sollte nach der Genehmigung gezahlt werden, und die nachfolgende Jahresgebühr kann einmal alle 3 Jahre gezahlt werden.