- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich im ersten Jahr ab dem Antragsdatum entrichtet, die Jahresgebühr vor der Zulassung sollte nach der Zulassung entrichtet werden, die nachfolgende Jahresgebühr kann alle drei Jahre entrichtet werden.
Ja, während der formellen Prüfungsfrist innerhalb von 90 Tagen ab Anmeldetag kann die Erfindungsart auf Antrag des Anmelders gegen Entrichtung der entsprechenden Gebühr in ein Gebrauchsmuster umgewandelt werden.
Ja
IMPI führt nur eine formale Prüfung von Entwürfen durch.
20 Jahre
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr Verlängerungsgebühr muss innerhalb von 6 Monaten vor dem Antragsdatum bezahlt werden. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, es wird jedoch eine Säumnisgebühr erhoben.
NEIN
IMPI führt formelle und sachliche Prüfungen von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Es gibt drei Möglichkeiten, eine Bewerbung beim INPI einzureichen: Online-Bewerbung, postalische und persönliche Einreichung einer schriftlichen Bewerbung beim INPI. Unabhängig davon, wie die Anmeldung eingereicht wird, ist das Anmeldedatum des Patents der Zeitpunkt, zu dem der Patentanmelder den vollständigen Patentantragstext an das INPI sendet. IMPI akzeptiert nur einen unabhängigen Anspruch in einer Gebrauchsmusteranmeldung. Bewerber müssen die Sachprüfungsgebühr innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Bewerbung entrichten. Die Frist für die Beantwortung der Mitteilung über Maßnahmen des Amtes beträgt 3 Monate ab Ausstellungsdatum und kann dreimal verlängert werden (jeweils um einen Monat). Die Anforderungen an Gebrauchsmuster sind relativ locker, und sie müssen neu und praktisch, aber nicht erfinderisch sein.
4-5 Jahre
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich im ersten Jahr ab dem Antragsdatum entrichtet, die Jahresgebühr vor der Zulassung sollte nach der Zulassung entrichtet werden, die nachfolgende Jahresgebühr kann alle drei Jahre entrichtet werden.
NEIN