Wer ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Argentinien?

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Argentinisches Institut für gewerbliches Eigentum

Englisch: Instituto Nacional de Propiedad Industrial, Abkürzung: INPI

Website: Instituto Nacional de la Propiedad Industrial | Argentina.gob.ar

Suche nach Patenten für Gebrauchsmuster in Argentinien: Buscar patentes de invención o modelos de utilidad | Argentina.gob.ar

专利申请流程

  • 4-5 Jahre

  • Das INPI führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Es gibt drei Möglichkeiten, eine Bewerbung beim INPI einzureichen: Online-Bewerbung, postalische und persönliche Einreichung einer schriftlichen Bewerbung beim INPI. Unabhängig davon, wie die Anmeldung eingereicht wird, ist das Anmeldedatum des Patents der Zeitpunkt, zu dem der Patentanmelder den vollständigen Patentantragstext an das INPI sendet. Die Patentanmeldung wird innerhalb von 18 Monaten ab dem Prioritätsdatum veröffentlicht, und es kann eine Gebühr gezahlt werden, um einen Antrag auf vorzeitige Veröffentlichung zu stellen; ab dem Datum der Veröffentlichung kann jeder innerhalb der 60-tägigen Einspruchsfrist Stellungnahmen einreichen, wenn kein Einspruch vorliegt, spätestens ab Bewerbungsdatum Eintritt in die Sachprüfungsphase innerhalb von 18 Monaten. Die durchschnittliche Anzahl der Prüfungsgutachten für jede Patentanmeldung beträgt 3. Patente werden erteilt, wenn die Erfordernisse der Neuheit, Praktikabilität und Erfindungsgabe erfüllt sind.

  • Eine Wiederherstellung des Vorrangs wird nicht akzeptiert.

  • NEIN

  • Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn die Erfindung vom Anmelder oder seinem Vertreter in irgendeiner Form der Kommunikation innerhalb eines Jahres nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum offenbart oder auf einer nationalen/internationalen Ausstellung ausgestellt wird. Entsprechende Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.

  • Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn die Erfindung vom Anmelder oder seinem Vertreter in irgendeiner Form der Kommunikation innerhalb eines Jahres nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum offenbart oder auf einer nationalen/internationalen Ausstellung ausgestellt wird. Entsprechende Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

  • NEIN

  • Ja

  • IMPI führt formelle und sachliche Prüfungen von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Es gibt drei Möglichkeiten, eine Bewerbung beim INPI einzureichen: Online-Bewerbung, postalische und persönliche Einreichung einer schriftlichen Bewerbung beim INPI. Unabhängig davon, wie die Anmeldung eingereicht wird, ist das Anmeldedatum des Patents der Zeitpunkt, zu dem der Patentanmelder den vollständigen Patentantragstext an das INPI sendet. IMPI akzeptiert nur einen unabhängigen Anspruch in einer Gebrauchsmusteranmeldung. Bewerber müssen die Sachprüfungsgebühr innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Bewerbung entrichten. Die Frist für die Beantwortung der Mitteilung über Maßnahmen des Amtes beträgt 3 Monate ab Ausstellungsdatum und kann dreimal verlängert werden (jeweils um einen Monat). Die Anforderungen an Gebrauchsmuster sind relativ locker, und sie müssen neu und praktisch, aber nicht erfinderisch sein.