10 Jahre
NEIN
Ja, während der formellen Prüfungsfrist innerhalb von 90 Tagen ab Anmeldetag kann die Erfindungsart auf Antrag des Anmelders gegen Entrichtung der entsprechenden Gebühr in ein Gebrauchsmuster umgewandelt werden.
Einreichungssprache: Spanisch
Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Deklaration kleiner Entitäten
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
NEIN
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Jährliche Zahlung ab dem ersten Jahr ab dem Antragsdatum, und die erste Jahresgebühr sollte nach der Genehmigung gezahlt werden, und die nachfolgende Jahresgebühr kann einmal alle 3 Jahre gezahlt werden.
Ja. Gehören mehrere Geschmacksmuster derselben Klasse der Locarno-Klassifikation an, dürfen maximal 20 Geschmacksmuster aufgenommen werden.
Eine Wiederherstellung des Vorrangs wird nicht akzeptiert.
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn die Erfindung vom Anmelder oder seinem Vertreter in irgendeiner Form der Kommunikation innerhalb eines Jahres nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum offenbart oder auf einer nationalen/internationalen Ausstellung ausgestellt wird. Entsprechende Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.
NEIN
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn die Erfindung vom Anmelder oder seinem Vertreter in irgendeiner Form der Kommunikation innerhalb eines Jahres nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum offenbart oder auf einer nationalen/internationalen Ausstellung ausgestellt wird. Entsprechende Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.