Ja. Eine Erfindungspatentanmeldung kann innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Prüfungsberichts einen Umwandlungsantrag stellen und die entsprechende Gebühr entrichten. Die umgewandelte Anmeldung hat dasselbe Anmeldedatum wie die ursprüngliche Anmeldung.
Wiedereinsetzung in das Prioritätsrecht wegen "Unbeabsichtigung" akzeptiert.
Wenn die Erfindung von einem Dritten böswillig oder durch das Verhalten des Anmelders oder seines ursprünglichen Rechtsinhabers und durch die Anmeldung eines britischen Patents offenbart wird, kann die Neuheitsschonfrist 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden
NEIN
3-4 Jahre
NEIN
Wenn die Erfindung böswillig von einem Dritten oder vom Anmelder oder seinem ursprünglichen Rechteinhaber oder durch die Anmeldung eines britischen Patents offenbart wird, kann die Neuheitsschonfrist 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden.
NEIN
- Autorisierungsgebühr: Es gibt keine Autorisierungsgebühr.
- Jahresgebühr: Der Antragsteller muss im 11. bis 15. Jahr und im 16. bis 20. Jahr durch Zahlung der Verlängerungsgebühr zweimal verlängern, und der Zahlungsknoten ist das Autorisierungsdatum des Jahres.
- Autorisierungsgebühr: Es gibt keine Registrierungsgebühr für die Autorisierung.
- Jahresgebühr: Der Antragsteller muss die Jahresgebühr Jahr für Jahr nach der Autorisierung zahlen. Zahlungsfrist ist das Autorisierungsdatum des Jahres. Die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, aber eine Gebühr von 100 % für verspätete Zahlung ist erforderlich.
Malaysische Gesellschaft für geistiges Eigentum
Englisch: Intellectual Property Corporation of Malaysia, Abkürzung: MyIPO
Webseite: Start – Portal Rasmi Perbadanan Harta Intelek Malaysia (myipo.gov.my)
Gebrauchsmusterrecherche in Malaysia: Do it now (myipo.gov.my)