Chilenisches Nationales Institut für gewerbliches Eigentum
Englisch: National Institute of Industrial Property, Abkürzung: INAPI
Patentrecherche für chilenische Gebrauchsmuster: INAPI - Consulta de Patentes
10 Jahre
INAPI führt formale und inhaltliche Prüfungen von Designs durch. Nach Abschluss der Formalprüfung muss der Antragsteller den Auszug extrahieren und innerhalb von 60 Arbeitstagen im Amtsblatt von INAPI veröffentlichen. Innerhalb von 45 Tagen nach Veröffentlichung kann jeder Interessent Einspruch gegen die Patentanmeldung einlegen Innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Einspruchsfrist muss unabhängig davon, ob ein Einspruch vorliegt, die Sachprüfungsgebühr entrichtet und der Zahlungsbeleg eingereicht werden das chilenische Patentamt. Designs, die in Chile registriert werden können, können zweidimensional, dreidimensional oder ein Gesamterscheinungsbild sein, das aus registrierbaren Umrissen, Farben, Formen, Texturen, Designmaterialien, Dekorationen, Verpackungen, grafischen Symbolen und Typografie besteht.
- Zulassungsgebühr: Die Zulassungsgebühr ist innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird in zwei Raten gezahlt, wobei die Jahresgebühr für die erste Zehnjahresperiode bei Annahme des Antrags und die Jahresgebühr für die zweite Zehnjahresperiode vor Ablauf der Frist zu entrichten ist erste Zehnjahresperiode. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Verzugsgebühr von 20 % erhoben .
Die Neuheit der Erfindung wird nicht berührt, wenn die Erfindung aus folgenden Gründen innerhalb von 6 Monaten vor Einreichung der Anmeldung direkt oder indirekt offenbart wird:
- Praktische Erprobung und Konstruktion von Maschinen und Instrumenten, die der Anmelder in Vorbereitung auf die Erfindung durchführen muss
- Der Anmelder oder Erfinder stellt auf einer offiziell durchgeführten oder anerkannten Ausstellung aus
- Böswillige Offenlegung durch Dritte
1 Jahr
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
Die Neuheit der Erfindung wird nicht berührt, wenn die Erfindung aus folgenden Gründen innerhalb von 6 Monaten vor Einreichung der Anmeldung direkt oder indirekt offenbart wird:
- Praktische Erprobung und Konstruktion von Maschinen und Instrumenten, die der Anmelder in Vorbereitung auf die Erfindung durchführen muss
- Der Anmelder oder Erfinder stellt auf einer offiziell durchgeführten oder anerkannten Ausstellung aus
- Böswillige Offenlegung durch Dritte
Ja
20 Jahre