Ja
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Zulassungsgebühr innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheids.
- Jahresbeitrag: Der Jahresbeitrag wird alle fünf Jahre in zwei Raten gezahlt, bei Zahlungsverzug kann der Jahresbeitrag innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden und es wird eine Verzugsgebühr von 20 % fällig.
1 Jahr
Ja
10 Jahre
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird wegen „unbeabsichtigt“ und „unbeabsichtigt/Sorgfalt“ akzeptiert.
NEIN
1-2 Jahre
Die Neuheit der Erfindung wird nicht berührt, wenn die Erfindung aus folgenden Gründen innerhalb von 6 Monaten vor Einreichung der Anmeldung direkt oder indirekt offenbart wird:
- Praktische Erprobung und Konstruktion von Maschinen und Instrumenten, die der Anmelder in Vorbereitung auf die Erfindung durchführen muss
- Der Anmelder oder Erfinder stellt auf einer offiziell durchgeführten oder anerkannten Ausstellung aus
- Böswillige Offenlegung durch Dritte
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN