Was sind die Anforderungen an die Schweizer Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?

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Einreichungssprache: Deutsch/Französisch/Italienisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  2. Certificate of Deposit of Microorganisms und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
  3. Certificate of Microbiological Survival und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
  4. Vollmacht
  5. Prioritätsbeleg
  6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die schweizerische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
  4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  5. Certificate of Deposit of Microorganisms und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
  6. Certificate of Microbiological Survival und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
  7. Vollmacht
  8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

专利申请流程

  • NEIN

    • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Das IGE/IGE führt formelle und materielle Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss keinen gesonderten Antrag auf Sachprüfung stellen. Vor Beginn der Sachprüfung stellt das IGE/IGE eine Prüfungsrechnung zu, aus der die Frist für die Zahlung der vorgeschriebenen Gebühren hervorgeht. In der Schweiz erteilte Patente sind automatisch in Liechtenstein geschützt.

    • Lizenzgebühr: Keine.
    • Jahresgebühr: Jahr für Jahr zahlbar ab dem vierten Jahr ab dem Datum der Antragstellung. Das Zahlungsdatum kann der letzte Tag des Monats sein, in dem sich das Antragsdatum befindet. Verspätete Jahresgebühren können innert einer Nachfrist von sechs Monaten nachbezahlt werden, gleichzeitig ist eine Säumnisgebühr von CHF 50.00 zu entrichten.
  • Einreichungssprache: Deutsch/Französisch/Italienisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Certificate of Deposit of Microorganisms und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
    3. Certificate of Microbiological Survival und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
    4. Vollmacht
    5. Prioritätsbeleg
    6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die schweizerische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Certificate of Deposit of Microorganisms und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
    6. Certificate of Microbiological Survival und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
    7. Vollmacht
    8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

  • Die Neuheitsschonfrist gilt, wenn die Erfindung der Öffentlichkeit innerhalb von sechs Monaten nach dem Anmelde- oder Prioritätstag offenbart wird.

  • NEIN

  • 20 Jahre

  • Die Neuheitsschonfrist gilt, wenn das Design vom Designer oder dem Vertreter des Designers innerhalb von 12 Monaten vor der Anmeldung beim IGE/IGE offengelegt wird.

  • Ja. Es ist zulässig, mehrere Geschmacksmuster in eine Geschmacksmusteranmeldung einzubeziehen.