- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr zahlbar ab dem vierten Jahr ab dem Datum der Antragstellung. Das Zahlungsdatum kann der letzte Tag des Monats sein, in dem sich das Antragsdatum befindet. Verspätete Jahresgebühren können innert einer Nachfrist von sechs Monaten nachbezahlt werden, gleichzeitig ist eine Säumnisgebühr von CHF 50.00 zu entrichten.
3-5 Jahre
1 Jahr
NEIN
NEIN
Der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre, der 4-mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden kann, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.
Das IGE/IGE führt formelle und materielle Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss keinen gesonderten Antrag auf Sachprüfung stellen. Vor Beginn der Sachprüfung stellt das IGE/IGE eine Prüfungsrechnung zu, aus der die Frist für die Zahlung der vorgeschriebenen Gebühren hervorgeht. In der Schweiz erteilte Patente sind automatisch in Liechtenstein geschützt.
NEIN
Das IGE/IGE führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch. Es wird keine Neuheitsprüfung durchgeführt. Antragsteller können eine 30-monatige Verzögerung der Veröffentlichung beantragen.
Die Neuheitsschonfrist gilt, wenn das Design vom Designer oder dem Vertreter des Designers innerhalb von 12 Monaten vor der Anmeldung beim IGE/IGE offengelegt wird.
20 Jahre