1-1,5 Jahre
20 Jahre
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
Ja. Eine Erfindungspatentanmeldung kann vor der Autorisierung von einer Erfindung in ein Gebrauchsmuster umgewandelt werden, und das Anmeldedatum der ersten Anmeldung ist das Anmeldedatum der umgewandelten Patentanmeldung.
1-1,5 Jahre
NEIN
IPOM führt formelle und sachliche Prüfungen für Geschmacksmusteranmeldungen durch. Nachdem der Anmelder die Anmeldung erfolgreich eingereicht und die Anmeldegebühr bezahlt hat, um das Anmeldedatum zu bestimmen, führt IPOM eine sachliche Prüfung durch, um zu bestätigen, dass das Design die Anforderungen an Neuheit, Originalität und Ästhetik erfüllt Bewerberinnen und Bewerber müssen keinen gesonderten Antrag auf Sachprüfung stellen.
Einreichungssprache: Mongolisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder sollte die Autorisierungsgebühr innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung entrichten und die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr in einer Summe entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr nach Zulassung ist innerhalb von 6 Monaten vor Beginn der nächsten Gültigkeitsdauer zu entrichten. Zahlungsverzug kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten erfolgen, jedoch ist gleichzeitig eine Verzugsgebühr von 100 % zu entrichten.
IPOM führt eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusterpatentanmeldungen durch und verlangt nur Neuheit und Praktikabilität für Gebrauchsmusterpatentanmeldungen.