Ja. Eine Erfindungspatentanmeldung kann vor der Autorisierung von einer Erfindung in ein Gebrauchsmuster umgewandelt werden, und das Anmeldedatum der ersten Anmeldung ist das Anmeldedatum der umgewandelten Patentanmeldung.
1-1,5 Jahre
Mongolisches Amt für geistiges Eigentum
Englisch: Amt für geistiges Eigentum der Mongolei, Abkürzung: IPOM
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Einreichungssprache: Mongolisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Einreichungssprache: Mongolisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die nationale Phase der Mongolei 19/28/34/41 geändert
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
Ja. Eine Erfindungspatentanmeldung kann vor der Autorisierung von einer Erfindung in ein Gebrauchsmuster umgewandelt werden, und das Anmeldedatum der ersten Anmeldung ist das Anmeldedatum der umgewandelten Patentanmeldung.
IPOM führt formelle und sachliche Prüfungen für Geschmacksmusteranmeldungen durch. Nachdem der Anmelder die Anmeldung erfolgreich eingereicht und die Anmeldegebühr bezahlt hat, um das Anmeldedatum zu bestimmen, führt IPOM eine sachliche Prüfung durch, um zu bestätigen, dass das Design die Anforderungen an Neuheit, Originalität und Ästhetik erfüllt Bewerberinnen und Bewerber müssen keinen gesonderten Antrag auf Sachprüfung stellen.
- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder sollte die Autorisierungsgebühr innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung entrichten und die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr in einer Summe entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr nach Zulassung ist innerhalb von 6 Monaten vor Beginn der nächsten Gültigkeitsdauer zu entrichten. Zahlungsverzug kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten erfolgen, jedoch ist gleichzeitig eine Verzugsgebühr von 100 % zu entrichten.