Einreichungssprache: Vietnamesisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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IPVN führt formelle und sachliche Prüfungen von Gebrauchsmusterpatenten durch. IPVN hat keine Beschränkungen in Bezug auf die Bereiche der Patentanmeldung von Gebrauchsmustern.Gebrauchsmuster können in allen Bereichen angemeldet werden, die von Erfindungen abgedeckt werden, aber alle Gebrauchsmuster werden einer sachlichen Prüfung unterzogen. Ein Patentanmelder/jedermann muss spätestens 36 Monate nach dem Anmeldetag einen materiellen Antrag stellen.
Staatliches Amt für geistiges Eigentum Vietnams
Englisch: Amt für geistiges Eigentum von Vietnam, Abkürzung: IPVN
Website: Trang chủ - CỤC SỞ HỮU TRÍ TUỆ (ipvietnam.gov.vn)
Vietnam-Gebrauchsmusterpatentrecherche: IP Vietnam
Ja. In einer Designanmeldung können mehrere Designs enthalten sein.
20 Jahre
- Autorisierungsgebühr: Der Patentanmelder sollte die Autorisierungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung zahlen
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr für das erste Jahr wird gleichzeitig mit der Zulassungsgebühr entrichtet. Nachfolgende Jahresgebühren sind innerhalb von 6 Monaten vor Fälligkeit zu entrichten, überfällige Jahresgebühren können innerhalb einer 6-monatigen Nachfrist bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Verzugsgebühr von 10 % fällig
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
IPVN führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatenten durch. IPVN schließt die formelle Prüfung innerhalb von 1 Monat ab dem Anmeldedatum ab.Für die Erfindungspatentanmeldung über die Pariser Konvention wird die Patentoffenlegung 19 Monate ab dem Anmeldedatum/Prioritätsdatum abgeschlossen.Wenn der PCT in das vietnamesische Land gelangt, die Erfindung Patent wird im Land eingereicht Patentveröffentlichung innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt der Anmeldung in die vietnamesische nationale Phase. Ein Patentanmelder/jedermann muss spätestens 42 Monate nach dem Anmeldetag einen materiellen Antrag stellen. Die Anmeldung wird innerhalb von 2 Monaten nach dem Zulassungsbescheid veröffentlicht und tritt in die Einspruchsfrist ein. Die Einspruchsfrist beginnt mit dem Veröffentlichungsdatum und endet mit dem Zulassungsdatum. Jeder kann innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch gegen das veröffentlichte Patent erheben.
5-6 Jahre