NEIN
- Autorisierungsgebühr: Der Patentanmelder sollte die Autorisierungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung zahlen
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr für das erste Jahr wird gleichzeitig mit der Zulassungsgebühr entrichtet. Nachfolgende Jahresgebühren sind innerhalb von 6 Monaten vor Fälligkeit zu entrichten, überfällige Jahresgebühren können innerhalb einer 6-monatigen Nachfrist bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Verzugsgebühr von 10 % fällig
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
Ja. Nach der sachlichen Prüfung der Erfindungspatentanmeldung kann der Patentanmelder einen Antrag stellen und die vorgeschriebene Umwandlungsantragsgebühr zahlen, um die Patentart von Erfindung in Gebrauchsmuster umzuwandeln. Erfüllt das Erfindungspatent die Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents nicht, kann innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Ablehnungsbescheids des Erfindungspatents ein Umwandlungsantrag gestellt werden.
Wenn der Anmelder, Erfinder oder Zessionar die relevanten Erfindungsinformationen auf einer offiziell anerkannten Ausstellung innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag offenlegt, kann er eine 6-monatige Neuheitsschonfrist genießen.
NEIN
NEIN
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
Einreichungssprache: Vietnamesisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Beschreibung der IPC-Klassifikationsnummer des Patents