NEIN
IPObel führt nur eine formelle Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss innerhalb von 13 Monaten ab dem Datum der letzten Anmeldung einen Recherchenantrag stellen. Der Recherchenbericht wird vom EPA mit einer schriftlichen Stellungnahme zur Patentierbarkeit erstellt, ist jedoch nicht bindend. Die Patentanmeldung wird innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen der früheste Prioritätstag Die Zulassung kann nach der Veröffentlichung eingeholt werden.
1-2 Jahre
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.
Das BOIP führt nur eine formale Prüfung der Designanmeldung durch, einschließlich, ob das Design gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstößt.Nach Abschluss der formalen Prüfung wird die Patentanmeldung genehmigt und veröffentlicht.
Ja
Amt für geistiges Eigentum der belgischen Bundesregierung
Englisch: The Belgian Intellectual Property Office, Abkürzung: IPObel
Website: Geistiges Eigentum | FÖD Wirtschaft (fgov.be)
Patentrecherche für belgische Erfindungen: Suche in der Crossroads Bank for Enterprises (CBE) | CBE Public Search (fgov.be)
NEIN
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.