NEIN
Einreichungssprache: Arabisch
Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbescheinigung und ihre arabische Übersetzung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
NEIN
Die Neuheitsschonfrist kann in folgenden Fällen innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden:
- Offenlegungen durch oder mit Genehmigung des Antragstellers
Wenn die Offenlegung auf einer offiziell abgehaltenen oder anerkannten internationalen Ausstellung erfolgt
Anmelder sollten Offenlegungsdetails einreichen, wenn sie eine Patentanmeldung bei MOIC einreichen.
Rat für gewerbliches Eigentum von Bahrain
Englisch: Ministerium für Industrie und Handel, Abkürzung: MOIC
Website: Startseite (moic.gov.bh)
Bahrain Erfindungspatentrecherche: WIPO - Suche in internationalen und nationalen Patentsammlungen
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Ist es möglich, ein kombiniertes Erscheinungsbild für eine Designanmeldung in Bahrain zu beantragen?
Ja. Maximal 50 Designs können in einer Patentanmeldung unter demselben Gegenstand enthalten sein.
NEIN
NEIN
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Zulassungsgebühr: Die Bekanntmachungsgebühr beinhaltet die Zulassungsgebühr.
- Jahresgebühr: ab dem zweiten Jahr nach Antragstellung jährlich zu entrichten und sollte am Tag der Antragstellung gezahlt werden.Ist die Jahresgebühr überfällig, kann sie innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden zahlen Sie gleichzeitig 160,00 Bahrain-Dinar (große Unternehmen) Verspätungsgebühr.