Wenn der Erfinder oder sein Auftraggeber, das nationale Amt oder die vom Erfinder direkt oder indirekt erhaltenen Informationen zu einer Offenlegung durch Dritte führen, kann eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden.
keiner
NEIN
NEIN
INDECOPI führt formelle und sachliche Prüfungen von Geschmacksmusteranmeldungen durch. Wenn die Geschmacksmusteranmeldung innerhalb von 15 Arbeitstagen die formalen Prüfungsbedingungen erfüllt, wird INDECOPI sie veröffentlichen. Jeder kann innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung Widerspruch einlegen. Erfolgt kein Einwand, führt INDECOPI eine Neuheitsprüfung durch und erteilt bei Vorliegen der Voraussetzungen das Patentrecht, andernfalls wird es zurückgewiesen.
Wenn der Erfinder oder sein Auftraggeber, das nationale Amt oder die vom Erfinder direkt oder indirekt erhaltenen Informationen zu einer Offenlegung durch Dritte führen, kann eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden.
2-3 Jahre
Ja. Der Anmelder kann beantragen, dass die Patentart von einer Erfindung in ein Gebrauchsmuster umgewandelt wird, bevor das Patent erteilt wird.
INDECOPI führt formelle und inhaltliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Die Formularprüfung dauert ca. 60 Tage. Nach Einreichung einer Patentanmeldung wird INDECOPI die Anmeldung zunächst im Detail auf die Einhaltung der verteidigungs- und atomenergierechtlichen Anforderungen prüfen. Der Anmelder hat innerhalb von 30 Arbeitstagen auf den Formberichtigungsvermerk des Prüfers zu antworten. Eine Nichtbeantwortung oder eine erfolglose Antwort auf die Patentanmeldung gilt als aufgegeben. Die Antwortfrist kann auf 60 Arbeitstage verlängert werden. Innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Anmeldung nach bestandener formeller Prüfung veröffentlicht INDECOPI die Patentanmeldung im peruanischen Amtsblatt, und jeder Dritte kann innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der Anmeldung Einwände erheben. Wird ein Widerspruch erhoben, leitet INDECOPI das Widerspruchsverfahren ein. Der Antragsteller muss innerhalb von 60 Tagen auf den Widerspruch reagieren. Innerhalb von 6 Monaten nach dem Veröffentlichungsdatum muss der Anmelder einen Antrag auf Sachprüfung stellen und die entsprechenden Gebühren zahlen, um an der abschließenden Sachprüfung teilnehmen zu können.
1-3 Jahre
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.