Ob die ungarische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann

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NEIN

专利申请流程

  • NEIN

  • 8 Monate

  • Erteilungsgebühr: Nach der Entscheidung über die Erteilung des Patents sendet das ungarische Patentamt dem Anmelder den Text der Beschreibung, Ansprüche und Zeichnungen zu, und der Anmelder hat drei Monate Zeit, um den Text zu bestätigen oder Änderungen vorzuschlagen. Die Zulassungsgebühr ist innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung zu entrichten.

    Jahresgebühren: Die erste jährliche Wartungsgebühr ist am Tag der Einreichung fällig, alle nachfolgenden Jahresgebühren sind bis zum Fälligkeitsdatum im Voraus fällig. Das Fälligkeitsdatum für Rentenzahlungen ist der Jahrestag des Anmeldedatums. Vor der Veröffentlichung der Anmeldung fällige Jahresgebühren sind innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung zu entrichten. Jahresgebühren, die vor der Erteilung eines Patents fällig sind, das auf der Grundlage einer Anmeldung erteilt wurde, die als vertrauliche Daten gilt, können auch innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten ab dem Datum des Wirksamwerdens der Entscheidung über die Erteilung des Patents gezahlt werden, während alle anderen Jahresgebühren kann auch innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten ab Fälligkeit bezahlt werden. Für Renten, die in den ersten drei Monaten der Karenzzeit gezahlt werden, fallen keine Zuschläge an. Ab dem vierten Monat beträgt der Zuschlag 50 %.

    • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
    • PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
    • Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
  • 10 Jahre

  • Ja (Grund: Sorgfaltspflicht), ein Wiedereinsetzungsantrag kann innerhalb von 2 Monaten ab Wegfall des Hindernisses gestellt werden

  • NEIN

  • Das Patenterteilungsverfahren gliedert sich in zwei getrennte Phasen:

    • Die erste Stufe ist die formelle Prüfungsphase, von der Einreichung der Patentanmeldung bis zur Veröffentlichung der Patentanmeldung.
    • Die zweite Stufe ist die Sachprüfungsphase nach der Veröffentlichung. Wenn die Anmeldung die formalen Anforderungen erfüllt, verwaltet das ungarische Patentamt das Anmeldedatum und führt eine Neuheitsrecherche durch. Der Antrag auf Sachprüfung kann zum Zeitpunkt der Anmeldung oder spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung des Recherchenberichts im Amtsblatt gestellt werden.
    • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
    • PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
    • Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
  • 20 Jahre