- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids einen Antrag stellen und die entsprechende Gebühr entrichten.
- Die Jahresgebühr ist ab dem fünften Jahr nach Antragstellung jährlich zu entrichten, die Nachfrist für verspätete Zahlung beträgt 6 Monate.
- Route des Pariser Übereinkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ja. Mehr als 50 Geschmacksmuster können in eine Singapur-Geschmacksmusteranmeldung aufgenommen werden, aber die Geschmacksmuster müssen derselben Klasse oder derselben Unterklasse in der internationalen Geschmacksmusterklassifikation angehören.
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist gilt, wenn die Offenlegung aus einer Verletzung der Vertraulichkeit resultiert oder wenn der Erfinder auf einer internationalen Ausstellung oder Gesellschaft ausstellt.
NEIN
NEIN
6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
20 Jahre
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 5 Jahre und kann zweimal um maximal 15 Jahre verlängert werden.
Die Wiedereinsetzung der Priorität mit „gebührender Sorgfalt“ und „unbeabsichtigter/gebührender Sorgfalt“ wird akzeptiert und es wird eine Gebühr für die Wiederherstellung der Priorität in Höhe von SGD 290,00 erhoben.
1-2 Jahre