1-2 Jahre
NEIN
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids einen Antrag stellen und die entsprechende Gebühr entrichten.
- Die Jahresgebühr ist ab dem fünften Jahr nach Antragstellung jährlich zu entrichten, die Nachfrist für verspätete Zahlung beträgt 6 Monate.
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist gilt, wenn die Offenlegung aus einer Verletzung der Vertraulichkeit resultiert oder wenn der Erfinder auf einer internationalen Ausstellung oder Gesellschaft ausstellt.
NEIN
Die Wiedereinsetzung der Priorität mit „gebührender Sorgfalt“ und „unbeabsichtigter/gebührender Sorgfalt“ wird akzeptiert und es wird eine Gebühr für die Wiederherstellung der Priorität in Höhe von SGD 290,00 erhoben.
NEIN
1-2 Jahre
Patent- und Markenamt Singapur
Englisch: Intellectual Property Office of Singapore, Abkürzung: IPOS
Website: www.ipos.gov.sg
Patentrecherche für Erfindungen in Singapur: Willkommen beim IPOS Digital Hub
- Autorisierungsgebühr: Es gibt keine jährliche Autorisierungsgebühr für eine Geschmacksmusteranmeldung in Singapur.
- Jahresgebühr: Bezahlen Sie die Verlängerungsgebühr für die Jahresgebühr alle 5 Jahre, die überfällige Zahlung kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten erfolgen, und gleichzeitig sollte eine Gebühr für verspätete Zahlung in Höhe von SGD 50,00 entrichtet werden.
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 5 Jahre und kann zweimal um maximal 15 Jahre verlängert werden.