Einreichungssprache: Spanisch |
Pfad der Pariser Konvention |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
*Uruguay-Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden |
NEIN
15 Jahre
Formale Prüfung und Sachprüfung sind erforderlich.
NEIN
NEIN
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Einreichungssprache: Spanisch
Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Spanische Übersetzung der Prioritätsbescheinigung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Eidesstattliche Erklärung des Uruguay-Übersetzers
*Uruguay-Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden
Einreichungssprache: Spanisch
Pfad der Pariser Konvention Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Spanische Übersetzung der Prioritätsbescheinigung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
- Eidesstattliche Erklärung des Uruguay-Übersetzers
*Uruguay-Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden
15 Jahre
- Autorisierungsgebühr: Bezahlen Sie die Autorisierungsgebühr innerhalb von 60 Tagen nach der Autorisierung.
- Jahresgebühr: Das Startdatum der Jahresgebühr ist das Genehmigungsdatum, und die erste Jahresgebühr ist die Jahresgebühr für das erste bis fünfte Jahr.