Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist ist verfügbar, wenn:
- Offenlegung von Geschmacksmustern auf Ausstellungen, die von taiwanesischen Behörden abgehalten oder anerkannt werden
Offenlegung von Offenlegungen ohne Zustimmung des Antragstellers
Die Geschmacksmusteranmeldung ist innerhalb von 6 Monaten nach der oben genannten Offenlegung beim TIPO einzureichen und die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
NEIN
20 Jahre
Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
3-6 Monate
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
6 Monate
NEIN
2 Jahre
Wird die Erfindung vom Anmelder absichtlich oder unabsichtlich offenbart oder erfolgt die Offenbarung mit oder ohne Zustimmung des Anmelders, kann eine 12-monatige Neuheitsschonfrist in Anspruch genommen werden.