Autorisierungsgebühr: Keine
Jahresgebühr: Der Antragsteller hat die begonnenen und alle fälligen Jahresgebühren innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Zulassung zu zahlen. Die Jahresgebühr wird jedes Jahr ab dem dritten Jahr nach dem Antragsdatum berechnet und gezahlt und ist jedes Jahr vor dem Antragsdatum zu zahlen.
Anmelder müssen dem indischen Patentamt vor dem 31. März eines jeden Jahres einen Bericht über die Arbeit des erteilten Patents vorlegen, in dem der Status der kommerziellen Arbeit des Patents im Vorjahr angegeben ist.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Die Verlängerungsgebühr wird alle 5 Jahre gezahlt.Wenn die Verlängerungsgebühr nicht innerhalb der Frist gezahlt wird, kann sie innerhalb der 6-monatigen Nachfrist gezahlt werden, und die Gebühr für verspätete Zahlung sollte gleichzeitig entrichtet werden.
Ja
Indische Erfindungspatente müssen einer formellen Prüfung und einer Sachprüfung unterzogen werden, und der Anmelder/jede Person sollte innerhalb von 48 Monaten ab dem Anmeldedatum einen Antrag auf Sachprüfung stellen.
NEIN
Indisches Patentamt
Englisch: Indisches Patentamt, Abkürzung: IPO
Website: www.ipindia.gov.in
Suche nach indischen Erfindungspatenten: Geistiges Eigentum Indien (ipindiaservices.gov.in)
Das IPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Geschmacksmusteranmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, der Bewerber muss keinen gesonderten Sachprüfungsantrag stellen.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
7 Monate
NEIN
NEIN