NEIN
Das IPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Geschmacksmusteranmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, der Bewerber muss keinen gesonderten Sachprüfungsantrag stellen.
NEIN
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ja
NEIN
NEIN
NEIN
3-8 Jahre
Indische Erfindungspatente müssen einer formellen Prüfung und einer Sachprüfung unterzogen werden, und der Anmelder/jede Person sollte innerhalb von 48 Monaten ab dem Anmeldedatum einen Antrag auf Sachprüfung stellen.
15 Jahre