IPONZ führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder/jede Person kann spätestens 5 Jahre nach dem Antragsdatum einen Antrag auf eine sachliche Prüfung stellen. Wenn ein Überprüfungsantrag vorliegt, kann die sachliche Prüfung erst durchgeführt werden die 5-Jahresfrist läuft ab.
Einreichungssprache: Englisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Erfinder Aussage
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Aussage des Übersetzers
Einreichungssprache: Englisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
- Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
- Vollmacht
- Erfinder Aussage
- Prioritätsbeleg/DAS
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
- Aussage des Übersetzers
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die neuseeländische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
- Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
- Vollmacht
- Erfinder Aussage
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Aussage des Übersetzers
6 Monate
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Der Patentinhaber muss die Geschmacksmustereintragung innerhalb von 6 Monaten nach dem Fälligkeitsdatum der Verlängerung erneuern. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann er innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei gleichzeitig der Säumniszuschlag zu entrichten ist.
Eine Wiedereinsetzung in den Vorrang wegen „Sorgfaltspflicht“ und „Unbeabsichtigt/Sorgfaltspflicht“ wird akzeptiert.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Autorisierungsgebühr: Es gibt keine Autorisierungsgebühr.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem 4. Jahr des Antragsdatums zahlen, der Antragsteller sollte innerhalb von 3 Monaten zahlen, bevor die jährliche Jahresgebühr fällig wird, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann sie innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, und die Gebühr für verspätete Zahlung sollte gleichzeitig bezahlt werden.
10 Jahre