NEIN
Amt für geistiges Eigentum von Neuseeland
Englisch: Intellectual Property Office of New Zealand, Abkürzung: IPONZ
Website: Amt für geistiges Eigentum von Neuseeland (iponz.govt.nz)
Neuseeländische Erfindungspatentsuche: Patentfall(e) suchen (iponz.govt.nz)
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Der Patentinhaber muss die Geschmacksmustereintragung innerhalb von 6 Monaten nach dem Fälligkeitsdatum der Verlängerung erneuern. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann er innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei gleichzeitig der Säumniszuschlag zu entrichten ist.
NEIN
Ja
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
20 Jahre
6 Monate
- Autorisierungsgebühr: Es gibt keine Autorisierungsgebühr.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem 4. Jahr des Antragsdatums zahlen, der Antragsteller sollte innerhalb von 3 Monaten zahlen, bevor die jährliche Jahresgebühr fällig wird, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann sie innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, und die Gebühr für verspätete Zahlung sollte gleichzeitig bezahlt werden.
2-4 Jahre