Einreichungssprache: Deutsch |
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
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Ja. Vor der Patenterteilung/-ablehnung kann die Patentart auf Antrag des Anmelders von Gebrauchsmuster in Erfindung umgewandelt werden. Kann nur einmal umgewandelt werden.
Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag kann gewährt werden, wenn die Erfindung aufgrund offensichtlichen Missbrauchs durch den Anmelder oder seine ehemaligen Rechteinhaber offenbart oder wenn die Erfindung bei einer amtlichen Stelle ausgestellt oder amtlich anerkannt wird Ausstellung.
Ja
2 Jahre
ATPO führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
NEIN
Wiedereinsetzung in den Vorrang wegen „Sorgfalt“ und „Unbeabsichtigt/Sorgfalt“ akzeptiert.
Wenn innerhalb von 12 Monaten vor Einreichung der Geschmacksmusteranmeldung aufgrund der Offenlegung des Designers oder seines ehemaligen Rechteinhabers die Neuheitsschonfrist in Anspruch genommen werden kann.
Ja. Bevor das Patent erteilt/abgelehnt wird, kann die Patentart auf Antrag des Anmelders von Erfindung auf Gebrauchsmuster geändert werden. Kann nur einmal umgewandelt werden.
Einreichungssprache: Deutsch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts