Wie lange dauert es, bis eine österreichische Erfindungspatentanmeldung erteilt wird?

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2 Jahre

专利申请流程

  • ATPO führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

    PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

    Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.

  • 20 Jahre. Patentierte Arzneimittel und Pflanzenschutz-Neuzüchtungen können eine zusätzliche 5-jährige Verlängerungsfrist erhalten, und Kinderarzneimittel können eine zusätzliche halbe Jahres-Patentschutzfrist erhalten.

  • Ja

  • 2 Jahre

    • Autorisierungsgebühr: Keine
    • Jahresgebühr: Nach der Genehmigung wird sie jährlich ab dem 4. Jahr ab dem Datum der Antragstellung gezahlt und sollte jedes Jahr innerhalb von 3 Monaten vor dem Datum der Antragstellung gezahlt werden. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, es wird jedoch ein Zuschlag von 20 % verlangt. Die erste Jahresgebühr (d. h. das 4. Jahr) kann innerhalb von 6 Monaten nach Zahlungsverzug ohne Zahlung der Säumnisgebühr gezahlt werden. Sie kann auch alle drei Jahre im 4. bis 6. Jahr und im 7. bis 10. Jahr gezahlt werden.
  • Einreichungssprache: Deutsch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsbeleg
    3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    5. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die deutsche nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Vollmacht
    5. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
  • Einreichungssprache: Deutsch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Hinterlegungsbescheinigung für Mikroorganismen und ihre deutsche Übersetzung
    3. Certificate of Microbiological Survival und seine deutsche Übersetzung
    4. Vollmacht
    5. Prioritätsbeleg/DAS
    6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die österreichische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Hinterlegungsbescheinigung für Mikroorganismen und ihre deutsche Übersetzung
    6. Certificate of Microbiological Survival und seine deutsche Übersetzung
    7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    8. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  • 10 Jahre