Ja
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Ja
10 Jahre
- Erfindungen im Rahmen der Pariser Verbandsübereinkunft: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Streckenerfindungen: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
1-2 Jahre
Japanisches Patentamt
Englisch: Japanisches Patentamt, Abkürzung: JPO
Website: Japanisches Patentamt (jpo.go.jp)
Japanische Erfindungspatentsuche: Japanische Plattform für Patentinformationen|J-PlatPat [JPP] (inpit.go.jp)
3-6 Monate
25 Jahre
Das JPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder sollte innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Das JPO trifft eine Zulassungsentscheidung, wenn es nach Prüfung feststellt, dass keine Versagungsgründe vorliegen.
Ja. In einer Designanmeldung können mehrere Designs enthalten sein.