Erfinder haben eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten nach Offenlegung (einschließlich Verkauf).
Japanisches Patentamt
Englisch: Japanisches Patentamt, Abkürzung: JPO
Website: Japanisches Patentamt (jpo.go.jp)
Suche nach Patenten für japanische Gebrauchsmuster: Japanische Plattform für Patentinformationen|J-PlatPat [JPP] (inpit.go.jp)
Ja
- Erfindungen im Rahmen der Pariser Verbandsübereinkunft: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Streckenerfindungen: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Das JPO führt eine Formprüfung nur für Gebrauchsmusteranmeldungen durch.
Ja. Innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Anmeldung oder innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Eingangs des Ablehnungsbescheids kann die Art des Patents auf Antrag des Anmelders von Geschmacksmuster auf Erfindung/Gebrauchsmuster geändert werden.
Für die Umwandlung des Patenttyps ist eine Umwandlungsgebühr zu entrichten. Sobald die ursprüngliche Patentanmeldung umgewandelt wurde, gilt sie als zurückgenommen.
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
25 Jahre
Erfinder haben eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten nach Offenlegung (einschließlich Verkauf).
Das JPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder sollte innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Das JPO trifft eine Zulassungsentscheidung, wenn es nach Prüfung feststellt, dass keine Versagungsgründe vorliegen.
Ja