Einreichungssprache: Bulgarisch |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
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- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr des Anmeldedatums zu zahlen und sollte spätestens vor dem letzten Tag des Monats des Anmeldedatums gezahlt werden, höchstens ein Patentjahr, und die Jahresgebühr kann innerhalb von a Nachfrist von 6 Monaten, wenn es überfällig ist, und gleichzeitig 200 % Verzugsgebühr bezahlt.
NEIN
NEIN
NEIN
Bulgarisches Patent- und Markenamt
Englisch: Bulgarisches Patentamt, Abkürzung: BPO
Website: Патентното ведомство на Република България (bpo.bg)
Suche nach bulgarischen Gebrauchsmusterpatenten: BPO Online - portal.bpo.bg
1 Monat
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist ist verfügbar, wenn:
- Der Designer, sein Rechtsnachfolger oder ein Dritter, der sich aus den Informationen oder Aktivitäten des Designers oder seines Rechtsnachfolgers ergibt
- Dritte, die den Interessen des Designers schaden
NEIN
Ja. Designs in derselben Kategorie oder derselben Gruppe oder Kombination von Artikeln können mehrere Designs in einem Design enthalten (diese Bedingung gilt nicht, wenn das Produkt, das das Design enthält oder daran befestigt ist, ein Ornament ist).
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Der Weg des Haager Abkommens: Das Haager Abkommen tritt in Bulgarien automatisch 6 Monate nach der Registrierung des Haager Abkommens in Kraft.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.