Einreichungssprache: Bulgarisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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Die anfängliche Schutzdauer beträgt 4 Jahre, die um zwei aufeinanderfolgende drei Jahre verlängert werden kann, und die maximale Schutzdauer beträgt 10 Jahre.
- Autorisierungsgebühr: Sie wird zusammen mit der Autorisierungsankündigungsgebühr einen Monat nach Erhalt des Autorisierungsbescheids gezahlt und bei Überfälligkeit verdoppelt.
- Jahresgebühr: Der Zahlungszeitraum für die Verlängerungsgebühr ist das entsprechende Datum des Antragsdatums im Jahr und kann innerhalb des letzten Jahres des aktuellen Gültigkeitszeitraums bezahlt werden. Die Zahlung kann noch innerhalb von 6 Monaten ab dem Verzugsdatum erfolgen, vorbehaltlich einer Gebühr für verspätete Zahlung.
Es ist 10 Jahre ab dem Datum der Antragstellung geschützt und kann dreimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, mit einem maximalen Schutz von 25 Jahren.
Einreichungssprache: Bulgarisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbescheinigung und ihre bulgarische Übersetzung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die nationale Phase des bulgarischen Staates 19/28/34/41 geändert
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Vollmacht
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
1 Monat
2-5 Jahre
Das BPO führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Die formale Prüfung dauert 3 Monate, inhaltlich umfasst die Prüfung die Zugehörigkeit der angemeldeten Gebrauchsmusteranmeldung zum Schutzgegenstand, die Frage der Einheitlichkeit etc. Sind die Zulassungsbedingungen erfüllt, ist das Patent zugelassen.
NEIN
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr des Anmeldedatums zu zahlen und sollte spätestens vor dem letzten Tag des Monats des Anmeldedatums gezahlt werden, höchstens ein Patentjahr, und die Jahresgebühr kann innerhalb von a Nachfrist von 6 Monaten, wenn es überfällig ist, und gleichzeitig 200 % Verzugsgebühr bezahlt.
NEIN