Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten ist verfügbar, wenn:
- Der Anmelder oder der ursprüngliche Rechteinhaber hat dies offensichtlich missbraucht
- Ausgestellt durch den Anmelder oder den ursprünglichen Rechteinhaber auf einer offiziellen oder offiziell anerkannten Ausstellung
NEIN
Bulgarisches Patentamt
Englisch: Bulgarisches Patentamt, Abkürzung: BPO
Website: Патентното ведомство на Република България (bpo.bg)
Suche nach bulgarischen Erfindungspatenten: BPO Online - portal.bpo.bg
Ja. Für eine Erfindung mit demselben Gegenstand kann der Anmelder innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Entscheidung über die Patentanmeldung, jedoch nicht später als 10 Jahre nach dem Anmeldedatum, einen Antrag auf Umwandlung des Patenttyps stellen und den Patenttyp von Erfindung zu ändern Gebrauchsmuster .
2-5 Jahre
Einreichungssprache: Bulgarisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbescheinigung und ihre bulgarische Übersetzung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die nationale Phase des bulgarischen Staates 19/28/34/41 geändert
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Vollmacht
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Der Weg des Haager Abkommens: Das Haager Abkommen tritt in Bulgarien automatisch 6 Monate nach der Registrierung des Haager Abkommens in Kraft.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist ist verfügbar, wenn:
- Der Antragsteller ermächtigt andere zur Nutzung
- offensichtlicher Missbrauch durch Dritte
Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten ist verfügbar, wenn:
- Der Anmelder oder der ursprüngliche Rechteinhaber hat dies offensichtlich missbraucht
- Ausgestellt durch den Anmelder oder den ursprünglichen Rechteinhaber auf einer offiziellen oder offiziell anerkannten Ausstellung
Das BPO führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Die formale Prüfung dauert 3 Monate, inhaltlich umfasst die Prüfung die Zugehörigkeit der angemeldeten Gebrauchsmusteranmeldung zum Schutzgegenstand, die Frage der Einheitlichkeit etc. Sind die Zulassungsbedingungen erfüllt, ist das Patent zugelassen.
4-6 Monate