Einreichungssprache: Dänisch/Englisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
| Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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1-3 Jahre
Ja
Innerhalb von 12 Monaten nach dem Anmeldetag/Prioritätstag.
20 Jahre
- Route des Pariser Übereinkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Einreichungssprache: Dänisch/Englisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Produktbeschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Das DKPTO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Dänische Patentanmeldungen können auf Englisch eingereicht und geprüft werden, aber wenn das Patent erteilt wird, müssen die Ansprüche ins Dänische übersetzt werden. Die Sachprüfung beginnt automatisch, ein Antrag auf Sachprüfung durch den Antragsteller ist nicht erforderlich. DKPOT führt eine Neuheitsrecherche und Patentierbarkeitsprüfung durch, und der Anmelder erhält den ersten Recherchenbericht innerhalb von 6 bis 7 Monaten ab dem Datum der Anmeldung. Die Patentanmeldung wird in ca. 1-3 Jahren nach Erfüllung der Erteilungsbedingungen erteilt.
Ja
NEIN