- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller muss innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Bekanntgabe der Patentautorisierungsentscheidung zahlen und gleichzeitig die Jahresgebühr zum Zeitpunkt der Autorisierung entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird ab dem dritten Jahr nach Antragstellung jährlich gezahlt, wobei die überfällige Jahresgebühr innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden kann und gleichzeitig eine Säumnisgebühr in Höhe von 0,5 Euro zu entrichten ist .
OSIM führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. OSIM erstellt innerhalb von 6 Monaten ab dem Einreichungsdatum einen Recherchenbericht und fügt relevante Dokumente zum Stand der Technik im Zusammenhang mit der Neuheit bei. Der Anmelder kann die Patentanmeldung innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Recherchenberichts ändern. Der Recherchenbericht kann zum Zeitpunkt der Erteilung oder nach Erteilung auf Antrag des Anmelders/Dritten veröffentlicht werden.
Akzeptieren Sie die Wiederherstellung der Priorität und konsultieren Sie OSIM für spezifische Standards.
NEIN
Rumänisches Patent- und Markenamt
Deutsch: Landesamt für Erfindungen und Marken, Abkürzung: OSIM
Website: OSIM, EUIPO, WIPO Registrierung, Verifizierung, Bedingungen und Kosten (inregistrare-marci.ro)
Suche nach rumänischen Gebrauchsmusterpatenten: ro.espacenet.com
- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder zahlt innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Bekanntgabe der Patentautorisierungsentscheidung.
- Jahresbeitrag: Alle 5 Jahre wird ein Jahresbeitrag gezahlt.
NEIN
6 Monate
NEIN
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.