Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
4-5 Monate
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
Der anfängliche Schutz beträgt 10 Jahre und kann nach Ablauf 4 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.
Akzeptieren Sie die Wiederherstellung der Priorität und konsultieren Sie OSIM für spezifische Standards.
6 Monate
NEIN
2 Jahre
- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder zahlt innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Bekanntgabe der Patentautorisierungsentscheidung.
- Jahresbeitrag: Alle 5 Jahre wird ein Jahresbeitrag gezahlt.